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Dieser
wird als Ordnungswidrigkeit mehr denn je behördlich und gerichtlich
unnachsichtig verfolgt, empfindlich geahndet und bestraft.
Nicht
nur der Schwarzarbeiter handelt ordnungswidrig, sondern auch der
Auftraggeber.
Schwarzarbeit
beeinträchtigt in unzulässigem und starkem Maße die Sicherheit und
Ordnung und ist zudem für alle Beteiligten stark mit hohen Risiken
behaftet.
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