Ausbildungsprämien – Keine überzogenen Erwartungen


Von:  LIV Nordrhein / Guido Gormanns / 01.07.2020 / 11:16


Prämien sind an mehrere Vorraussetzungen geknüpft.


Durch die Bundesregierung wurden in den letzten Wochen verschiedene Prämien für Ausbildungsbetriebe konzipiert und verkündet.
Die folgenden Konkretisierungen führen zu Ernüchterung. Es wird klar, dass viele Malerbetriebe, die im gleichen Umfang wie in den Vorjahren ausbilden, nicht in den Genuss einer Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro kommen werden. Denn weitere Kriterien sind für die Prämien relevant:
Eine Mindestzeit von coronabedingter Kurzarbeit in den zurückliegenden Monaten oder Umsatzeinbrüche von mindestens 60 Prozent in bestimmten Monaten dieses Jahres werden zusätzlich vorausgesetzt.

Auch die Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro für Ausbildungsbetriebe, die mehr als im Schnitt der letzten drei Jahre ausbilden, soll an die erhebliche Coronabetroffenheit mit den gleichen Kriterien geknüpft werden. 

Für die Übernahmezuschüsse gelten die strengen Voraussetzungen hingegen nicht. Wer einen Auszubildenden aus einem coronabedingten Insolvenzbetrieb übernimmt, soll einmalig 3.000 Euro erhalten.

Nach jetzigem Stand sollen alle Ausbildungsprämien über die Arbeitsagenturen beantragt und bewilligt werden. Gleiches gilt für eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung. Hier soll ein Großteil der Ausbildungsvergütung erstattet werden, wenn im Betrieb mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall zu verzeichnen ist und trotzdem weiter ausgebildet wird.


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