Am 17. März 2021 wurde vom Bundeskabinett die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms
Ausbildungsplätze sichern beschlossen. Das gesamte Förderprogramm umfasst nunmehr folgende Elemente:
- Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus: Verdopplung der Prämien und erleichterte Fördervoraussetzungen,
- Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit: zusätzliche Bezuschussung von Ausbildern und ausbildenden Fachkräften
- Lockdown-II-Prämie für Kleinstbetriebe bis vier Mitarbeiter
- Übernahmeprämie: auch nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag aufgrund wirtschaftlicher Betroffenheit des Ausbildungsbetriebs
Eine Übersicht des ZDH zu den bisherigen und den neuen Förderangeboten finden Sie <link file:205211 download>hier.
Zudem wurde eine Anpassung der <link file:205210 download>
Zweiten Förderrichtlinie mit diesen Elementen auf den Weg gebracht:
- Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie
- Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge (auch digitale Angebote)
Die neuen Förderkonditionen gelten für neue Ausbildungsverhältnisse ab 1. Juni 2021.
Für Ausbildungsverhältnisse mit abgeschlossenen Verträgen zwischen 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021 bleibt es bei der bisherigen Förderhöhe.
Weitere Infos zu den Programmen und zur Antragstellung für die Ausbildungsförderung finden Sie bei der <link https: www.arbeitsagentur.de unternehmen finanziell bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern _blank external-link-new-window>Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur bietet zudem Beratungen zu den Fördermöglichkeiten an.
Quelle: ZDH