Gewerbeabfallverordnung: Werden die Dokumentationspflichten der Handwerksbetriebe kontrolliert?


Von:  LIV Nordrhein / Dr. Andreas Schütz / 18.09.2018 / 12:40


Am 01. August 2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Neben weiteren, neuen Abfallfraktion, die von den Handwerksbetrieben getrennt gesammelt werden müssen, war eine wichtige Neuerung in der Gewerbeabfallverordnung, dass diese Getrenntsammlung auch dokumentiert werden muss. Kontrollen dieser Dokumentationspflicht wurden von den Behörden angekündigt.


Am 01. August 2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Neben weiteren, neuen Abfallfraktion, die von den Handwerksbetrieben getrennt gesammelt werden müssen, war eine wichtige Neuerung in der Gewerbeabfallverordnung, dass diese Getrenntsammlung auch dokumentiert werden muss. Kontrollen dieser Dokumentationspflicht wurden von den Behörden angekündigt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich auch für Dieselfahrverbote in Innenstädten ein-etzt, hat bei den Bundesländern, die für die Durchführung der Verordnung zuständig sind, angefragt, ob die Pflichten der Betriebe in Bezug auf Mülltrennung und deren Dokumentation von den Behörden auch kontrolliert werden.
Anfrageergebnisse
Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin gaben an, dass Kontrollen durchgeführt wurden. So fanden beispielsweise durch die Behörden in NRW seit Inkrafttreten der Verordnung 923 Kontrollen statt.
Hamburg teilte mit, dass bislang noch keine Kontrollen durchgeführt wurden.
Alle anderen Bundesländer wollten oder konnten keine Angaben zur Umsetzung der Ver-ordnung machen. Die Deutsche Umwelthilfe schließt daraus, dass sich die Mehrheit der Bundesländer nicht für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung interessiert. Ob diese Schlussfolgerung zutrifft oder eher politisch motiviert ist, lässt sich nicht abschließend feststellen.
Kontrollen in Malerbetrieben?
Uns würde natürlich interessieren, ob unter den 923 Kontrollen in NRW auch Malerbetriebe aus unserem Verbandsgebiet waren. Teilen Sie mit, ob Ihr Betrieb kontrolliert wurde. Falls eine Kontrolle stattfand, wären Ihre Erfahrungen mit den Behördenvertretern für uns auch interessant, damit wir anderen Betrieben in dieser Situation Hilfestellung geben können. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen (<link>info@maler-lackierer-nr.de)
Kostenlose Software für Handwerksbetriebe
Unter umfangreicher Mitwirkung der Fachorganisationen des Malerhandwerks ist eine Software entstanden, die den Handwerksbetrieben die Dokumentationspflichten gemäß Gewerbeabfallverordnung erleichtern soll. Diese kann kostenfrei auf der Homepage des Zentral-verbands des Deutschen Handwerk (www.zdh.de, Stichwort Gewerbeabfallverordnung) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Links zu Tutorials (auf youtube), die Schritt für Schritt den Umgang mit der Software erläutern.


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