Kurzfristige Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / Fokus auf Sanierung ausgerichtet


Von:  BV - Walter Bücher / 27.07.2022 / 12:51


FRANKFURT/BERLIN. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert darüber, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 28.07.2022 in Absprache mit Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angepasst wird.


Die vorgesehenen Änderungen wurden am Mittwoch, den 27.07.2022, per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab Donnerstag, den 28.07.2022, in Kraft.

Grund für dieses sehr kurzfristige Vorgehen ist den Angaben zufolge, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt in der Sanierung eingesetzt werden sollen, da dort der Klimaschutzeffekt am höchsten ist.

Für BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW- eingereicht wurden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmbestimmungen angewendet.

Folgende Änderungen gelten nach Veröffentlichung der Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger durch das BMWK ab dem 28.07.2022:

  • KfW-Programm 262 „BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen“ wird eingestellt
  • KfW-Programm 263 „BEG Nichtwohngebäude – Kredit Einzelmaßnahme“ wird eingestellt

Die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA bleibt bestehen.

  • KfW-Programm 461 „BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus“ wird eingestellt
  • KfW-Programm 463 „BEG Nichtwohngebäude – Zuschuss“ wird eingestellt

Damit wird die Zuschussvariante für systemische Maßnahmen (Komplettsanierung) eingestellt. Eine Kreditförderung von Komplettsanierungen ist weiterhin möglich.

  • KfW-Programm 261 „BEG Wohngebäude – Effizienzhaus“
    Der maximale Kreditbetrag für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH wird von 150.000 € auf 120.000 € pro Wohneinheit gesenkt.
    Der Tilgungszuschuss für ein EH 40 NH wird von 12,5% auf 5% reduziert.
  • KfW-Programm 263 „BEG Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude“
    Der maximale Kreditbetrag für den Neubau eines Effizienzgebäudes 40 NH beträgt bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
    Der Tilgungszuschuss für ein EG 40 NH wird von 12,5% auf 5% reduziert
  • KfW-Programm 261, 263 – Förderungen für EH /EG 100 / 100 EE und EG 100 NH wird eingestellt
  • KfW-Programme 261 / 263 – die Tilgungszuschüsse werden abgesenkt.
    Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt dann für:
    • EH / EG 40                          20 %
    • EH / EG 55                          15 %
    • EH / EG 70                          10 %
    • EH 85                                    5 %
    • EH / EG Denkmal                  5 %

Erreicht das Effizienzhaus / Effizienzgebäude die Klasse EE oder ein Nichtwohngebäude die Klasse NH, erhöht sich der jeweilige Tilgungszuschuss
um 5 %.

  • im KfW-Programm 261 „BEG Wohngebäude – Effizienzhaus“ entfällt für eine umfassende Komplettsanierung der iSFP-Bonus

Zusätzlich werden bei Sanierungsvorhaben in den KfW-Programmen 261 und 263 nur noch Wärmeerzeuger auf der Basis von Erneuerbaren Energien (EE) gefördert. Nicht mehr förderfähig sind dagegen Wärmeerzeuger auf der Basis von Erdgas, wie z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetrieben KWK-Anlagen u. ä.. Damit sind auch die zugehörigen Umfeldmaßnahmen, wie Einbau, Anschluss, Abgassysteme und Schornsteine, nicht mehr förderfähig.

Die Förderbedingungen für die Antragstellung von Einzelmaßnahmen beim BAFA, z. B. Einbau eines WDVS oder Fenstertausch, bleiben bis zum 14.08.2022 unverändert.
Ab dem 15.08.2022 wird es auch hier neue Förderbedingungen geben, die sich aus der Reform der Sanierung ergeben, wie z. B. eine Absenkung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen, Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus und Einstellung der Förderung gasverbrauchender Anlagen.

Ab dem 22. September 2022 wird zudem ein „Worst Performing Buildings“-Bonus eingeführt.
Unter „Worst Performing Buildings“ (WPB) sind Gebäude zu verstehen, die zu den 25 % der energetisch schlechtesten Gebäude im Bestand zählen.
Werden solche Gebäude saniert, soll ein Bonus von 5 % gewährt werden, der auch mit der EE-Klasse oder der NH-Klasse kumulierbar ist.

Für die WBP wird es dann folgende Effizienzhaus- / Effizienzgebäude-Stufen geben:

  • WG / NWG         55 WPB, 55 EE WPB
  • nur NWG            55 NH WPB
  • WG / NWG         40 WPB, 40 EE WPB
  • nur NWG            40 NH WPB

Die Neubauförderung soll 2023 neu konzipiert werden. Bis zum Jahresende 2022 läuft das seit dem 21. April 2002 eingeführte Programm EH 40 NH weiter, wobei es bis dahin noch Folgeanpassungen gibt. Die Neubauförderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt und der Tilgungszuschuss im Neubau auf 5 % gesenkt.

Weitergehende Informationen zu den angekündigten Änderungen der Förderbedingungen finden Sie hier.


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