Mehr Geld für Auszubildende ab August


Von:  LIV Nordrhein / Guido Gormanns / 03.08.2022 / 14:03



Bereits im Januar 2021 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Tarifabschluss für die Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk.

Zum 1. August 2022 tritt nun die zweite Erhöhungsstufe des Tarifvertrages in Kraft.

Neue tarifliche Ausbildungsvergütungen (monatliche Vergütung) 01. August 2022 bis 31. Juli 2023

1. Lehrjahr740 €
2. Lehrjahr815 €
3. Lehrjahr980 €

Die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Urlaubsansprüchen bleiben unverändert.

Urlaubsanspruch: 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Nimmt der Auszubildende im Laufe des Jahres die Ausbildung im Betrieb auf oder scheidet er im Laufe des Jahres aus, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Zusätzliches Urlaubsgeld: 15 % der zuletzt fälligen monatlichen Ausbil-dungsvergütung

Ausbildungszeit pro Woche: 40 Stunden

Kürzung der Ausbildungsvergütung: Für unentschuldigte Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb, überbetrieblicher Ausbildungsstätte oder Berufsschule kann die monatliche Vergütung für jede ausgefallene Ausbildungsstunde um 1/173 gekürzt werden.


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