Neues Berufsbildungsgesetz seit 1. Januar in Kraft


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 19.02.2020 / 09:44


Neue Regelungen zu Mindestausbildungsvergütung, Anrechnung von Berufsschulzeiten und zur Teilzeitausbildung


Zum 1. Januar 2020 trat das novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurde) beinhaltet das Gesetz jedoch noch einige weitere Aspekte, die man als Ausbildungsbetrieb kennen sollte. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst.

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