Um den Schaden für kleine und mittelständische Unternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Nach Information des Bundesfinanzministeriums handelt es sich dabei um
steuerbare Zuschüsse. D. h. der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert. Antragsteller sind gehalten, den Zuschuss in die Steuererklärung für 2020 aufzunehmen.
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsverfahren soll ab dem
27. März zur Verfügung stehen.
Anträge können nur bis zum
31. Mai 2020 gestellt werden. Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich online. Anträge in Papierform werden nicht bearbeitet.
Nähere Infos der Landesregierung NRW finden Sie hier: