Vorerst keine Erleichterungen beim Datenschutz


Von:  LIV Nordrhein/Guido Gormanns / 01.07.2020 / 11:09


Europäische Kommission legt Bericht zur Datenschutzgrundverordnung vor


Zwei Jahre ist es her, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Damals, im Mai 2018, sorgten die EU-Datenschutzregeln für einen Aufschrei bei vielen Handwerksbetrieben. Fragt man heute Unternehmen nach Bürokratielasten, gehört die DSGVO weiterhin zu den oft genannten Rechtsakten.

Am 24. Juni 2020, zeitnah zum zweiten Jahrestag des Inkrafttretens der Verordnung, hat die Europäische Kommission einen Bericht zur DSGVO vorgelegt. Dessen Ziel sollte es sein, die Umsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungsbedarfe zu identifizieren.

Das Wichtigste zuerst: Die Kommission schlägt keine Regeländerungen vor. Sie hält dies für verfrüht. Das heißt fürs Erste – voraussichtlich für die kommenden zwei Jahre – bleibt alles beim Alten.
Dabei erkennt die Europäische Kommission durchaus an, dass die Umsetzung der DSGVO gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Sie wehrt sich aber ausdrücklich dagegen, kleine Unternehmen durch Ausnahmen von den Anforderungen der Verordnung zu befreien. Ihr Argument: Entscheidend ist nicht die Zahl der Beschäftigten, sondern die Datenschutzrelevanz der betrieblichen Tätigkeit (gefahrenbezogener Ansatz).
Kurzfristig stellt die Europäische Kommission deswegen nur in Aussicht, kleine und mittlere Unternehmen mit Handlungshilfen zu unterstützen. Außerdem sollen im Jahr 2020 erneut Fördergelder im Umfang von einer Million Euro bereitgestellt werden. Mittelfristig zieht sie auch legislative Maßnahmen in Betracht. Das betrifft zum Beispiel Vereinfachungen für Verarbeitungsverzeichnisse von KMU mit geringem Datenschutzrisiko. Quelle: WHKT

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